Den Spuren auf der Spur

Was heißt denn nun „kann Spuren von“?

Der Spuren-Hinweis auf verpackten Lebensmitteln verunsichert viele Betroffene immer wieder. Diese sog. Spurenkennzeichnung ist rechtlich nicht geregelt und lässt jedem Hersteller die Freiheit einen Warnhinweis auf das Produkt aufzubringen oder darauf zu verzichten. Die Lebensmittelhersteller entscheiden selbst, ob das Risiko einer Verunreinigung entsprechend hoch ist. Dazu bedarf es eines guten Allergenmanagements, welches beim Lieferanten beginnt und mit der Risikobewertung endet. Dieses PDF der DZG geht der Sache auf den Grund.

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